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Gesundheitsuntersuchung (Check-Up)

Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte einmalig Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung. Ab dem Alter von 35 kann der Check-up alle drei Jahre in Anspruch genommen werden. Teilnehmer am "Hausarztprogramm HZV" können den Check-up ab 35 Jahren sogar alle zwei Jahre durchführen lassen. Für Privatversicherte gibt es eigene Vorsorgeuntersuchungen, welche bei Bedarf oder meist einmal pro Jahr durchgeführt werden können.

Was gehört zum Check-Up?

Bitte betrachten Sie den Check-Up nicht als ein festes Pflichtprogramm. In unserer Praxis führen wir alle Check-Ups individuell durch und richten uns dabei nach Ihren persönlichen Anforderungen und möglichen Beschwerden. Oftmals erweitern wir die Check-Ups um Untersuchungen, die wir für notwendig oder sinnvoll erachten. All diese Untersuchungen sind kostenfrei (Ausnahme: großes Blutbild, siehe weiter unten).

Zu jeder Gesundheitsuntersuchung gehört:

  1. Ärztliches Gespräch über Vorerkrankungen, Allergien, Medikamente, Impfstatus, Gesundheitsverhalten und ggf. weitere Themen, die für die Untersuchungen wichtig sein können
  2. Klinische Untersuchung, Blutuntersuchung, Urinuntersuchung
  3. Messung von Blutdruck, Puls, Blutsauerstoffgehalt und ggf. weitere Messwerte nach Bedarf

Ein EKG, eine Hautkrebsuntersuchung, eine Lungenfunktionsprüfung oder eine Langzeit-Blutdruckmessung können nach Bedarf und Wunsch durchgeführt werden.

Gerne erhalten Sie von uns ein Stuhlprobenröhrchen zur Darmkrebsvorsorge oder eine Überweisung zur Darmspiegelung und zur Männer-Krebsvorsorge beim Urologen.

Weitere Blutuntersuchungen (z.B. Vitamine, PSA, Tumormarker u.a.) sind gegen eine Zuzahlung möglich. Hinweis: Private Krankenversicherungen übernehmen diese erweiterten Laboruntersuchungen in der Regel.

Für die Gesundheitsuntersuchung (Check-Up) ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte bringen Sie uns den "Fragebogen zur Gesundheitsuntersuchung" ausgefüllt mit. Alternativ können Sie diesen auch direkt vor dem Check-Up in der Praxis ausfüllen.

Vielen Dank Ihr Praxisteam

DMP-Programm

Was ist das DMP-Programm?

Disease-Management-Programme (DMP) sind Behandlungsprogramme für Menschen mit chronischen Erkrankungen. Deshalb werden sie auch „Chroniker-Programme“ genannt. Die Programme beruhen auf dem aktuellen Forschungsstand und sollen eine hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellen. Für Patientinnen und Patienten ist die Teilnahme freiwillig und kostenlos.

Welche DMP-Programme führen wir in der Praxis?

Derzeit gibt es solche Programme für Menschen mit den folgenden chronischen Erkrankungen:

Programme zu weiteren Erkrankungen werden aktuell erarbeitet, darunter Osteoporose, Depression und chronische Herzinsuffizienz.

Teilnahme am DMP-Programm

Die Teilnahme ist für die Patientin/ den Patienten freiwillig und kostenlos. Gesetzlich Versicherte mit einer oder mehreren chronischen Erkrankungen, für die ein DMP angeboten wird, können an einem oder mehreren DMP-Programmen gleichzeitig teilnehmen.

Wenn Sie an einem DMP-Programm teilnehmen möchten, sprechen Sie uns bitte an.

Ihr Praxisteam Dr. Schmucker

HZV-Programm

Was ist das HZV-Programm?

Hausarztzentrierte Versorgung auch HZV ist ein besonderes Hausarztprogramm das von verschiedenen Krankenkassen angeboten wird. Dort wählen Sie Ihren Hausarzt als ersten Ansprechpartner in allen Gesundheitsfragen. Das Hausarztprogramm wurde eingeführt, um Ihnen eine bessere und umfassendere medizinische Versorgung anzubieten. Heute ist es fester Bestandteil des Gesundheitswesens.

Welche HZV-Programme führen wir in der Praxis?

Derzeit können wir das Hausarztprogramm (HVZ) für folgende Krankenkassen in der Praxis anbieten:

  • AOK
  • Ersatzkassen (Barmer, Deutsche Angestellten Krankenkasse, DAK, HKK, Hanseatische Krankenkasse HEK, Kaufmännische Krankenkasse KKH)
  • Betriebskrankenkasse BKK
  • Bosch BKK
Teilnahme am HZV-Programm

Die Teilnahme ist für die Patientin/ den Patienten freiwillig und kostenlos. Sie können Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm ganz einfach direkt bei uns in der Praxis beantragen, indem Sie die Teilnahmeerklärung zum Hausarztprogramm unterschreiben. Wir leiten Ihren Teilnahmewunsch für Sie an Ihre Krankenkasse weiter. Nach Prüfung durch die Krankenkasse erhalten Sie von dieser ein Begrüßungsschreiben, in dem Ihnen der Starttermin Ihrer Teilnahme genannt wird.

Was müssen Sie als Patient beachten?

Die Teilnahme am Hausarztprogramm Ihrer Krankenkasse ist freiwillig. Wenn Sie sich für eine Teilnahme entscheiden, gilt es jedoch wie bei einem Vertrag einige Regelungen zu beachten:

Sie wählen verbindlich für mindestens ein Jahr Ihren Hausarzt. Der Hausarzt ist Ihr erster Ansprechpartner in allen medizinischen Fragen. Sollte ein Facharztbesuch notwendig sein, stellen wir Ihnen gerne eine gezielte Überweisung aus. Mittels dieser Überweisung nehmen Sie die Kontrolle über den Weg Ihrer medizinischen Befunde selbst in die Hand und bestimmen damit, daß diese in Ihre Hausarztpraxis gelangen. Für Notfälle sowie für Gynäkologen, Augen- und Zahnärzte ist keine Überweisung erforderlich.

Wenn Sie an unserem HZV-Programm teilnehmen möchten oder Sie haben noch Fragen, bitte sprechen Sie uns in der Praxis an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ihr Praxisteam Dr. Schmucker

Vorteile des HZV-Programms

Sie haben eine zentrale Anlaufstelle

Mit Ihrer Teilnahme am Hausarztprogramm sichern Sie sich "Ihren" Hausarzt. Alle wichtigen Befundberichte laufen in Ihrer Hausarztpraxis zusammen. Ihr Hausarzt hat damit einen besseren Überblick über Ihre gesundheitliche Situation und kann damit eine umfassendere Betreuung übernehmen.

Vermeidung unnötiger Untersuchungen

Durch die koordinierende Funktion des Hausarztes können unnötige Untersuchungen und Krankenhausbehandlungen sowie Wechselwirkungen von Medikamenten vermieden werden.

Besserer Überblick

Auch, wenn es um Kur- oder Reha-Anträge geht, haben wir alle notwendigen Befunde zur Hand, so daß Ihre Anträge erfolgreicher gestellt werden können.

Bessere Qualität

Wir teilnehmenden Hausärzte haben uns vertraglich verpflichtet, uns regelmäßig zu allen wichtigen Themen des hausärztlichen Praxisalltags fortzubilden. Somit haben Sie die Gewissheit, immer nach aktuellen medizinischen Leitlinien behandelt zu werden.

Mehr Zeit

Im Hausarztprogramm sind Abläufe möglichst einfach und bürokratiearm geregelt. Hierdurch steht mehr Zeit für Ihre eigentliche Betreuung zur Verfügung. Das führt auf beiden Seiten zu einer größeren Zufriedenheit.

Zielgerichtete Überweisungen

Wir wissen wann es sinnvoll ist einen geeigneten Facharzt hinzuzuziehen und stellen eine entsprechende Überweisung für Sie aus.

Hilfe bei der Terminvermittlung

Falls erforderlich, unterstützen wir Sie dabei schnell einen Facharzttermin zu bekommen

Für die Praxis

Das Vorliegen Ihrer Befundberichte erleichtert uns die hausärztliche Arbeit wesentlich. Wir können Sie effektiver und umfassender betreuen und auch Aufgaben übernehmen, für die Sie sonst einen anderen Facharzt aufsuchen müssten. Hierdurch stellen Sie sicher, daß wir Ihnen auch in Zukunft die gute Qualität hausärztlicher Betreuung weiterhin anbieten können. Außerdem tragen Sie entscheidend dazu bei, dass die wohnortnahe hausärztliche Versorgung durch Ihren „Hausarzt um die Ecke“ auch in Zukunft erhalten bleibt!

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Liebe Patienten,

Sie haben das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen. Verschiedene Möglichkeiten bieten sich an: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Wir haben für Sie einige Informationen zusammengefasst und die jeweiligen Formulare für Sie unter den einzelnen Menüpunkten hinterlegt.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Ihr Praxisteam 

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, mit dem Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können (z.B. durch Unfall, Koma oder Demenz). Sie dient dazu, Ihre Selbstbestimmung zu sichern, ist für Ärzte bindend und sollte konkrete Situationen beschreiben.

 Die wichtigsten Punkte einfach erklärt:

  • Zweck: Sie entscheiden selbst, ob Sie künstlich beatmet oder ernährt werden möchten oder nicht, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht.
  • Wann gültig? Nur wenn Sie entscheidungsunfähig sind und in den dort beschriebenen medizinischen Situationen.
  • Form: Die Verfügung muss schriftlich verfasst, eigenhändig unterschrieben und datiert sein.
  • Wichtige Ergänzung: Eine Kombination mit einer Vorsorgevollmacht wird empfohlen, damit eine Vertrauensperson Ihre Wünsche durchsetzt.
  • Aktualität: Überprüfen Sie die Verfügung regelmäßig und unterschreiben Sie erneut, um den Willen zu bestätigen.
  • Wo hinterlegen? Am besten gut auffindbar aufbewahren, bei Angehörigen oder beim Hausarzt hinterlegen. 

Inhalt der Verfügung:
Sie sollten präzise festlegen, welche Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen (z.B. Schmerzbehandlung) oder ablehnen (z.B. Wiederbelebung, künstliche Ernährung). Allgemeine Sätze wie „Ich will nicht an Schläuchen hängen“ reichen oft nicht aus. 

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Betreuungsgericht bestimmte Willensäußerung einer Person für den Fall der Anordnung einer Betreuung. Mit diesem Dokument sorgen Sie für den Ernstfall vor. Sie legen darin fest, welche Person Ihr rechtlicher Betreuer werden soll, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Demenz Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Die wichtigsten Punkte einfach erklärt:

  • Was ist das? Ein schriftlicher Wunsch an das Betreuungsgericht.
  • Wer ist der Betreuer? Eine Vertrauensperson Ihrer Wahl (z.B. Ehepartner, Kind, Freund), die für Sie Entscheidungen trifft.
  • Was bringt das? Das Gericht muss sich an Ihren Wunsch halten. Sie verhindern, dass eine fremde Person als Betreuer eingesetzt wird.
  • Was steht drin? Wer Sie betreuen soll und eventuell, wer auf keinen Fall als Betreuer eingesetzt werden darf.
  • Unterschied zur Vorsorgevollmacht: Die Betreuungsverfügung wird vom Gericht überwacht. Eine Vorsorgevollmacht überträgt sofort Rechte an eine Person ohne direkte Gerichtskontrolle.
  • Form: Sie muss schriftlich verfasst sein, Datum und Unterschrift enthalten. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend notwendig

Wichtig: Der Betreuer handelt nur in den Bereichen, in denen Sie Hilfe benötigen (z. B. Finanzen, Gesundheitsangelegenheiten, Aufenthalt).

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem Sie eine Person Ihres Vertrauens ermächtigen, wichtige Entscheidungen für Sie zu treffen, falls Sie dies aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr selbst können, Sie dient dazu, eine vom Gericht angeordnete Betreuung zu vermeiden.
Sie sollten präzise festlegen, welche Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen (z.B. Schmerzbehandlung) oder ablehnen (z.B. Wiederbelebung, künstliche Ernährung). Allgemeine Sätze wie „Ich will nicht an Schläuchen hängen“ reichen oft nicht aus. Mustertexte, etwa vom Bundesministerium der Justiz, können helfen.

Die wichtigsten Punkte einfach erklärt: 

  • Was wird geregelt? Die bevollmächtigte Person kann für Sie Verträge abschließen (z. B. Wohnungsmietvertrag kündigen), Bankgeschäfte erledigen, Behördengänge machen und über medizinische Maßnahmen entscheiden.
  • Wer darf das? Volljährige und geschäftsfähige Personen können eine solche Vollmacht erstellen.
  • Wichtige Voraussetzung: Die bevollmächtigte Person sollte jemand sein, dem Sie absolut vertrauen, da die Vollmacht oft sofort gilt.
  • Unterschied zur Betreuungsverfügung: Die Vorsorgevollmacht benennt direkt einen Vertreter. Bei einer Betreuungsverfügung wird nur der Wunsch geäußert, wer vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll.
  • Form: Sie sollte schriftlich verfasst sein und Datum sowie Unterschrift tragen.
  • Gültigkeit: Sie bleibt auch dann in Kraft, wenn Sie nach der Erstellung geschäftsunfähig werden.

Warum ist das für Sie wichtig?
Wenn Sie durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit (wie Demenz) nicht mehr entscheidungsfähig sind, sind Ärzte nicht automatisch berechtigt, mit Ihren Angehörigen zu sprechen. Ohne eine Vorsorgevollmacht wird oft ein rechtlicher Betreuer vom Gericht eingesetzt, was Zeit kostet und nicht zwingend der Person Ihres Vertrauens entspricht.